
Belehrungen werden im Praxisalltag häufig als formale Pflicht wahrgenommen. Tatsächlich erfüllen sie jedoch eine zentrale Funktion: Sie schützen Mitarbeitende, Patienten und die Praxis selbst. Gerade in der Zahnarztpraxis, wo mit scharfen Instrumenten, Körperflüssigkeiten, technischen Geräten und sensiblen Daten gearbeitet wird, sind klar geregelte Abläufe und regelmäßige Unterweisungen unverzichtbar.
Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick darüber, welche Belehrungen gesetzlich vorgeschrieben sind, wie oft sie durchgeführt werden müssen und worauf in der Praxis besonders zu achten ist.
Infektionsschutz und Hygiene nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Der tägliche Kontakt mit Blut, Speichel und potenziell infektiösem Material macht den Infektionsschutz zu einem der wichtigsten Themen im Praxisbetrieb. Das Infektionsschutzgesetz schreibt daher regelmäßige Belehrungen für alle Mitarbeitenden vor – inklusive Dokumentationspflicht.
Zeitpunkte der Belehrung:
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- mindestens einmal jährlich als Wiederholungsbelehrung
Zentrale Inhalte:
- Personalhygiene (Hände, Kleidung, Haare)
- Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Verhalten bei Nadelstich- und Schnittverletzungen
- Entsorgung infektiöser Abfälle (z. B. Kanülen, Handschuhe)
- Desinfektionsmaßnahmen und Einwirkzeiten
- Umgang mit Patienten mit Infektionskrankheiten
Empfehlenswert ist die Kombination der Belehrung mit dem praxiseigenen Hygieneplan sowie die schriftliche Bestätigung, dass dieser ausgehändigt und verstanden wurde.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung (ArbSchG & DGUV Vorschrift 1)
Die Zahnarztpraxis ist ein Arbeitsplatz mit vielfältigen Gefährdungen – von ergonomischen Belastungen über elektrische Geräte bis hin zu Brand- und Unfallrisiken. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, diese Risiken zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Zeitpunkte der Belehrung:
- vor Arbeitsbeginn
- mindestens einmal jährlich
- zusätzlich bei Änderungen im Praxisbetrieb oder Arbeitsplatzwechsel
Pflichtinhalte:
- ergonomisches Arbeiten am Behandlungsstuhl
- richtiges Heben und Tragen
- Umgang mit elektrischen Geräten
- Flucht- und Rettungswege
- Verhalten im Brandfall
- Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notrufnummern
Ein regelmäßiger Praxisrundgang zur Gefährdungsbeurteilung (z. B. Kabel, Steckdosen, Erste-Hilfe-Ausstattung) kann sinnvoll ergänzt und dokumentiert werden.
Datenschutz und Schweigepflicht (DSGVO & § 203 StGB)
Patientendaten gehören zu den besonders schützenswerten Informationen. Verstöße gegen Datenschutz oder Schweigepflicht können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zeitpunkte der Belehrung:
- vor der ersten Tätigkeit mit Patientendaten
- anschließend in regelmäßigen Abständen (empfohlen: alle 1–2 Jahre)
- bei Einführung neuer Systeme oder Abläufe
Wesentliche Inhalte:
- Passwortschutz und Bildschirmsperren
- Weitergabe von Patientendaten nur mit Einwilligung
- sichere Aktenvernichtung
- E-Mail- und Telefonverhalten
- strafrechtliche Folgen bei Verstößen
Zusätzlich empfiehlt sich eine schriftliche Verpflichtungserklärung zum Datenschutz.
Weitere wichtige Belehrungen, die häufig übersehen werden
Neben den klassischen Pflichtbelehrungen gibt es weitere Unterweisungen, die im Praxisalltag relevant sein können:
Gefahrstoffbelehrung (GefStoffV)
Bei regelmäßigem Umgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln
→ vor der ersten Nutzung und jährlich
Röntgenunterweisung (Strahlenschutzgesetz)
Für alle Personen, die mit Röntgengeräten arbeiten oder sich im Raum aufhalten
→ jährliche Unterweisung durch eine fachkundige Person
Belehrung nach § 43 IfSG
Relevant z. B. für Küchen- oder Reinigungstätigkeiten im Praxisumfeld
Belehrungen digital organisieren: effizient und rechtssicher
Digitale Lösungen erleichtern die Organisation von Belehrungen erheblich und sorgen für bessere Nachvollziehbarkeit.
Bewährte Praxis:
- Nutzung digitaler Belehrungsunterlagen (z. B. PDF)
- digitale Unterschrift mit Name und Datum
- individuelle Belehrungsakten pro Mitarbeitendem
- Fristenmanagement über Kalender- oder Praxissoftware
Wichtig bleibt:
Auch digital müssen Belehrungen vollständig dokumentiert, jederzeit auffindbar und mindestens drei Jahre archiviert sein.
Fazit: Belehrungen als Sicherheitsinstrument verstehen
Gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen sind kein reiner Formalakt. Sie schaffen Orientierung, Handlungssicherheit und schützen sowohl Mitarbeitende als auch Praxisleitung vor rechtlichen Risiken.
Regelmäßige, gut dokumentierte Belehrungen sorgen dafür, dass im Ernstfall richtig gehandelt wird – und machen Sicherheit zu einer festen Routine im Praxisalltag.
