
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist im Praxisalltag unverzichtbar – und zugleich eine der größten Herausforderungen in der Abrechnung. Selbst bei sorgfältiger Vorbereitung tauchen immer wieder Detailfragen auf:
Ist eine Leistung separat berechnungsfähig? Darf eine Ziffer analog angesetzt werden? Oder ist sie bereits Bestandteil der Hauptleistung?
Solche Unsicherheiten kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern können auch zu Honorarverlusten führen. Um genau hier mehr Klarheit zu schaffen, wurde das Beratungsforum für Gebührenfragen ins Leben gerufen.
Was ist das Beratungsforum für Gebührenfragen?
Das Beratungsforum ist ein gemeinsames Gremium der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
sowie der Beihilfestellen von Bund und Ländern.
Ziel des Forums ist es,
- Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der GOZ zu reduzieren
- einheitliche Auslegungen zu strittigen Abrechnungsfragen zu schaffen
- und mehr Sicherheit für die tägliche Praxisabrechnung zu ermöglichen
Die im Forum erarbeiteten Beschlüsse sind nicht rechtsverbindlich, haben jedoch eine hohe praktische Relevanz. Sie zeigen, wie die maßgeblichen Institutionen typische Abrechnungssituationen bewerten – und dienen damit als wichtige Orientierungshilfe.
Bedeutung der Beschlüsse für den Praxisalltag
Die Beschlüsse des Beratungsforums liefern keine neuen Gesetze, aber klare Leitplanken. Gerade bei Rückfragen von Kostenträgern oder im Rahmen von Prüfungen können sie als fundierte Argumentationshilfe herangezogen werden.
Sie signalisieren, dass sich die Abrechnung an den aktuellen, gemeinsam abgestimmten Auslegungen orientiert.
Aktuelle Beschlüsse des Beratungsforums – verständlich erklärt
Zuschlag für OP-Mikroskop – GOZ Nr. 0110
Beschluss Nr. 01
Der Zuschlag für die Verwendung eines OP-Mikroskops darf ausschließlich bei den in der GOZ ausdrücklich genannten Leistungen berechnet werden.
Eine analoge Anwendung dieser Ziffer auf andere Behandlungen ist nicht zulässig.
Bei besonders aufwendigen oder schwierigen Behandlungen kann der Mehraufwand jedoch über
- § 5 GOZ (Steigerungsfaktor) oder
- § 2 GOZ (schriftliche Honorarvereinbarung)
berücksichtigt werden.
Fissurenversiegelung – keine Kombination von GOZ 2000 und 2197
Beschluss Nr. 02
Bei der Versiegelung kariesfreier Zahnfissuren mit Kunststoff (GOZ Nr. 2000) ist die zusätzliche Berechnung der GOZ Nr. 2197 nicht möglich.
Die adhäsive Befestigung gilt hier bereits als Bestandteil der Hauptleistung.
Stillung einer übermäßigen Blutung – GOZ Nr. 3050
Beschluss Nr. 03
Die GOZ Nr. 3050 ist nur dann zusätzlich abrechnungsfähig, wenn eine außergewöhnlich starke Blutung auftritt, die den operativen Eingriff tatsächlich unterbricht.
Routine-Maßnahmen zur Blutstillung sind hingegen in der chirurgischen Hauptleistung enthalten.
Endodontie: Adhäsive Wurzelfüllung – GOZ 2440 und 2197
Beschluss Nr. 04
Bei einer adhäsiv befestigten Wurzelfüllung ist die Kombination der GOZ Nr. 2440 mit der GOZ Nr. 2197 zulässig.
Die adhäsive Befestigung stellt hier einen eigenständigen Arbeitsschritt mit zusätzlichem Zeit- und Materialaufwand dar.
Warum diese Beschlüsse für Zahnarztpraxen so relevant sind
Die Empfehlungen des Beratungsforums wirken sich unmittelbar auf die tägliche Abrechnung aus:
- mehr Sicherheit bei der Auswahl und Kombination von GOZ-Ziffern
- bessere Argumentationsgrundlage bei Rückfragen und Kürzungen
- transparente und nachvollziehbare Abrechnung gegenüber Patienten und Kostenträgern
- Schutz vor Honorarverlusten durch fehlerhafte Auslegung
Gerade in Zeiten zunehmender Prüfungen und Rückforderungen ist eine fundierte Abrechnungsbasis ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Praxis.
Praxis-Quick-Guide: Beratungsforum & GOZ
Sind die Beschlüsse verbindlich?
Nein, es handelt sich um Empfehlungen. Sie spiegeln jedoch den gemeinsamen Standpunkt von BZÄK, PKV und Beihilfe wider.
Was tun bei Fällen außerhalb der Beschlüsse?
Eine sachlich begründete analoge Abrechnung ist weiterhin zulässig, sofern sie nachvollziehbar dokumentiert wird.
Wo finden sich aktuelle Beschlüsse?
Auf der Website der Bundeszahnärztekammer im Bereich „GOZ-Beratung“.
Fazit
Das Beratungsforum für Gebührenfragen bringt Bewegung und Transparenz in komplexe GOZ-Themen. Die aktuellen Beschlüsse schaffen Orientierung, stärken die Argumentationssicherheit und erleichtern eine wirtschaftlich saubere Abrechnung.
Wer sie kennt und gezielt nutzt, gewinnt nicht nur Klarheit – sondern auch Souveränität im Praxisalltag.
