Chairside-Abrechnung in der Zahnarztpraxis: Potenziale erkennen und korrekt nutzen

Moderne Zahnmedizin findet längst nicht mehr nur im Labor statt. Immer mehr Arbeitsschritte werden direkt am Behandlungsstuhl (Chairside) durchgeführt. Diese Entwicklung bringt nicht nur organisatorische Vorteile, sondern eröffnet auch abrechnungstechnische Spielräume, die in vielen Praxen noch nicht konsequent genutzt werden.

Die Chairside-Abrechnung bietet die Möglichkeit, Leistungen außerhalb der GOZ wirtschaftlich, transparent und nachvollziehbar abzurechnen. Voraussetzung dafür ist ein klares Verständnis der Systematik und der verfügbaren Positionen.


Chairside-Leistungen über BEB abrechnen – auch ohne Eigenlabor

Chairside-Leistungen werden über das BEB-Verzeichnis abgerechnet. Entscheidend dabei:
Ein eigenes Praxislabor ist dafür nicht erforderlich.

Viele Praxen lassen diese Möglichkeit ungenutzt, obwohl Chairside-Tätigkeiten regelmäßig anfallen. Dabei handelt es sich um Leistungen, die erbracht wurden und somit auch vergütet werden dürfen.


Eigene Chairside-Positionen anlegen

Nicht jede Chairside-Leistung ist im BEB eindeutig abgebildet. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eigene Leistungen zu definieren.

Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • klare und nachvollziehbare Leistungsbeschreibung
  • individuell kalkulierter Preis
  • saubere Dokumentation im Behandlungsablauf

So wird sichergestellt, dass keine erbrachte Leistung unbeachtet bleibt und die Abrechnung transparent erfolgt.


Freie Preisgestaltung bei BEB-Leistungen

Ein wesentlicher Vorteil der Chairside-Abrechnung liegt in der freien Preisgestaltung. BEB-Positionen sind nicht mit festen Preisen hinterlegt.

Die Kalkulation kann sich orientieren an:

  • Zeitaufwand
  • Komplexität der Leistung
  • Qualifikation der ausführenden Person (z. B. Zahnarzt, ZFA, Auszubildende)

So entsteht eine faire, leistungsbezogene Vergütung, die den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt.


Abgrenzung: GOZ, analog oder Chairside?

Für die korrekte Abrechnung ist eine klare Abgrenzung entscheidend:

  • Leistungen im Mund, die nicht explizit in der GOZ enthalten sind, werden analog berechnet.
  • Leistungen außerhalb des Mundes fallen unter die Chairside-Abrechnung.

Ein bewährter Merksatz:

Im Mund = analog
Außerhalb des Mundes = Chairside

Diese Unterscheidung schafft Sicherheit im Praxisalltag.


Zahnfarbenbestimmung: Mehr als nur eine Kronenleistung

Die BEB-Position 0723 (Zahnfarbenbestimmung) wird häufig ausschließlich mit Zahnersatz in Verbindung gebracht. Tatsächlich kann sie auch bei Composite-Füllungen angesetzt werden.

Dieses Abrechnungspotenzial wird in vielen Praxen übersehen, obwohl die Leistung regelmäßig erbracht wird.


Provisorien differenziert abrechnen

Provisorien sind oft deutlich aufwendiger als angenommen. Neben der Grundleistung können zusätzliche Chairside-Leistungen berechnet werden, zum Beispiel:

  • individuelle Charakterisierung
  • Hochglanzpolitur
  • Reparatur oder Wiederherstellung

Gerade bei hochwertigen Provisorien ergibt sich hier ein relevantes Honorarpotenzial.


Rezementierung: Materialabhängige Zusatzleistungen

Auch bei der Rezementierung lohnt ein genauer Blick auf das verwendete Material.

Zusätzlich abrechnungsfähig sind unter anderem:

  • Ätzen und Silanisieren bei vollkeramischen Versorgungen
  • Konditionierung der Metallfläche bei Metallkronen

Diese Schritte stellen eigenständige Chairside-Leistungen dar und sollten entsprechend berücksichtigt werden.


Häufig vergessene Chairside-Leistungen

Im Praxisalltag bleiben einige Leistungen oft unbeachtet, obwohl sie abrechnungsfähig sind:

  • Hochglanzpolitur eines Provisoriums
  • individuelle Charakterisierung (Form, Struktur, Farbe)
  • Anfertigung oder Wiederverwendung eines Silikon-Formteils
  • Individualisierung eines Glasfaserstifts (Kürzen, Anpassen)
  • Lackierung und Licht- oder Ofenhärtung eines Provisoriums

Gerade die Summe dieser „kleinen“ Positionen kann einen spürbaren Unterschied machen.


Besonderheit bei gleichartigen Versorgungen

Bei gleichartigen Versorgungen, bei denen das Provisorium über die reine BEMA-Leistung hinausgeht, kann zusätzlich die GOZ 2270 angesetzt werden.

Dies eröffnet weitere Möglichkeiten für eine sachgerechte und faire Vergütung.


Fazit: Chairside-Abrechnung bewusst nutzen

Chairside-Leistungen sind fester Bestandteil moderner Zahnmedizin. Wer sie systematisch erfasst und korrekt abrechnet, schafft Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit.

Eine regelmäßige interne Prüfung hilft dabei:

  • alle Chairside-Leistungen zu erkennen
  • eigene Positionen sinnvoll zu ergänzen
  • das BEB-Potenzial vollständig auszuschöpfen

Oft liegt der wirtschaftliche Mehrwert nicht in großen Einzelpositionen, sondern in der konsequenten Nutzung vieler kleiner Leistungen.

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