
🦷 Früherkennungsuntersuchungen im Wandel
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen sind ein zentraler Bestandteil der präventiven Betreuung von Kindern.
Mit Wirkung zum 01.01.2026 treten neue Regelungen in Kraft, die vor allem auf eine einheitlichere Struktur, klar definierte Zeitfenster und eine verbesserte Dokumentation abzielen.
Für Zahnarztpraxen bedeutet dies eine stärkere Standardisierung der Abläufe sowie eine höhere Planungssicherheit bei Terminierung und Abrechnung.
🔄 Welche Änderungen gelten ab 2026?
🗂️ Dokumentation im Gelben Heft
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen werden künftig verpflichtend im Gelben Heft dokumentiert, das auch die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen enthält.
Diese Zusammenführung ermöglicht Eltern eine bessere Übersicht über den Vorsorgestatus und unterstützt Praxen bei einer einheitlichen Dokumentationsstruktur.
🔢 Neue Einteilung der Untersuchungen (Z1–Z6)
Die bisherigen FU-Leistungen werden ab 2026 in sechs klar voneinander abgegrenzte Untersuchungen gegliedert.
Jede Untersuchung ist einem festen Alterszeitraum zugeordnet.
Zeitliche Einordnung der Untersuchungen:
- Z1: 6.–9. Lebensmonat
- Z2: 10.–20. Lebensmonat
- Z3: 21.–33. Lebensmonat
- Z4: 34.–48. Lebensmonat
- Z5: 49.–60. Lebensmonat
- Z6: 61.–72. Lebensmonat
Die eindeutige Zuordnung reduziert Interpretationsspielräume und erleichtert die strukturierte Terminplanung.
⏰ Verbindliche Zeitintervalle
Die Zeitfenster der FU-Untersuchungen sind künftig klar definiert und durchgängig festgelegt.
Damit entfällt die bisherige Unsicherheit hinsichtlich des optimalen Untersuchungszeitpunkts, was insbesondere für Abrechnung und Praxisorganisation relevant ist.
💶 Anpassungen in der Abrechnung
Die bekannten BEMA-Nummern FU1 und FU2 bleiben bestehen und erhalten jeweils einen zusätzlichen Bewertungspunkt.
Die Anpassung unterstreicht die zunehmende Bedeutung präventiver Leistungen im Bereich der Kinderzahnheilkunde.
📘 Neue Vorsorgehefte
Kinder, die ab dem 01.01.2026 geboren werden, erhalten automatisch das neue Vorsorgeheft mit den integrierten zahnärztlichen Untersuchungen.
Bereits ausgegebene Hefte können weiterhin verwendet und bei Bedarf durch Einlegeblätter ergänzt werden.
✅ Welche Aspekte unverändert bleiben
Trotz der strukturellen Anpassungen bleiben zentrale Inhalte erhalten:
- der Leistungsumfang der Früherkennungsuntersuchungen
- die Abrechnungsgrundlage der FU-Leistungen
- die Möglichkeit zur Mundhygieneanleitung sowie Fluoridlackanwendung
Damit bleibt die inhaltliche Ausrichtung der zahnärztlichen Früherkennung unverändert, während organisatorische Abläufe klarer gefasst werden.
🧠 Bedeutung für den Praxisalltag
Die Neuregelungen schaffen eine einheitliche Grundlage für:
- strukturierte Terminplanung
- nachvollziehbare Dokumentation
- klare Abrechnungsprozesse
- verbesserte Kommunikation mit Eltern
Durch die klar definierten Zeitfenster und die neue Ziffernstruktur lassen sich Abläufe standardisieren und Absetzungsrisiken reduzieren.
📌 Hinweis für die Praxisorganisation
Eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse, Terminlogiken und Dokumentationsabläufe erleichtert den Übergang in die neue Regelung ab 2026 und unterstützt einen reibungslosen Praxisbetrieb.
