🦷 Mehr abrechnen ohne Mehraufwand: Drei GOZ-Positionen, die ihr nicht übersehen solltet
Im Praxisalltag geht es oft Schlag auf Schlag: Behandlungen, Telefonate, Rückfragen und zwischendurch noch die Dokumentation. Am Ende des Tages bleibt manchmal das Gefühl:
„Da wäre eigentlich noch mehr drin gewesen.“ 😅
Und genau hier liegt ein riesiges Potenzial.
Denn oft geht es nicht darum, mehr zu leisten – sondern darum, bereits erbrachte Leistungen vollständig und korrekt abzurechnen.
Mit ein paar klaren Routinen und dem Fokus auf bestimmte GOZ-Positionen könnt ihr genau das erreichen – ohne zusätzlichen Stress im Alltag. 🚀
Heute schauen wir uns drei echte Klassiker an, die häufig übersehen werden: GOZ 2197, 5170 und 2270.
👉 Wichtig vorab:
Neben den zahnärztlichen Leistungen (GOZ) können private zahntechnische Leistungen nach BEB zusätzlich berechnet werden. Es geht also nicht um „mehr abrechnen“, sondern um richtig abrechnen.
🔎 GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
Wann kommt sie zum Einsatz?
Immer dann, wenn Zahnersatz adhäsiv befestigt wird, zum Beispiel bei:
- Inlays
- Teilkronen
- Kronen
- Keramikrestaurationen
Warum wird sie so oft vergessen?
Weil sie häufig als „Teil der Versorgung“ angesehen wird – dabei ist sie eine eigenständige Leistung.
Adhäsive Befestigung bedeutet:
- spezielle Materialien
- zusätzliche Arbeitsschritte
- erhöhter Zeitaufwand
👉 Das ist fachlich und wirtschaftlich klar begründet.
Typisches Praxisbeispiel
Ein Keramikinlay wird eingesetzt und adhäsiv befestigt.
Die Hauptleistung wird dokumentiert – die 2197 jedoch oft übersehen.
💡 Routine-Tipp
Direkt beim Einsetzen prüfen:
👉 „Wurde adhäsiv gearbeitet?“
Wenn ja → 2197 ansetzen und dokumentieren
🛠️ GOZ 5170 – Individueller Abformlöffel
Wann ist sie berechnungsfähig?
Immer dann, wenn ein Abformlöffel individuell angepasst oder hergestellt wird.
👉 Und jetzt der entscheidende Punkt:
Auch konfektionierte Löffel, die angepasst werden, fallen darunter!
Warum ist das wichtig?
Weil genau dieser Fall im Alltag häufig übersehen wird.
Individualisierung bedeutet:
- zusätzlicher Arbeitsaufwand
- bessere Präzision
- individuelle Anpassung an die Mundsituation
👉 Und genau das ist abrechnungsfähig.
Typisches Praxisbeispiel
Ein konfektionierter Abdrucklöffel wird:
- ausgeblockt
- verlängert
- angepasst
→ Das erfüllt die Voraussetzungen für GOZ 5170
💡 Merksatz fürs Team
👉 „Sobald ein Löffel individuell angepasst wird → 5170 prüfen“
⏳ GOZ 2270 – Provisorische Krone
Wann kommt sie zum Einsatz?
Immer dann, wenn ein Zahn provisorisch mit einer Krone versorgt wird.
Warum wird sie unterschätzt?
Weil Provisorien oft als „Zwischenschritt“ gesehen werden – dabei sind sie eine vollwertige Leistung.
Sie beinhalten:
- Materialeinsatz
- Zeitaufwand
- funktionelle Sicherstellung
👉 Besonders bei längeren Übergangszeiten absolut relevant.
Typisches Praxisbeispiel
Der Patient wartet auf die definitive Versorgung aus dem Labor.
In der Zwischenzeit wird eine provisorische Krone eingesetzt.
→ GOZ 2270 ansetzen
💡 Routine-Tipp
👉 Provisorium eingesetzt? → sofort dokumentieren
Damit geht die Leistung in der Abrechnung nicht verloren.
🧾 Wichtiger Zusatz: Zahntechnische Leistungen (BEB)
Bei allen drei Positionen gilt:
👉 Private zahntechnische Leistungen können zusätzlich berechnet werden.
Typische Beispiele:
- Zahnfarbbestimmung
- Hochglanzpolitur
- Lackierung oder Lichthärtung
- individuelle Anpassungen
👉 Wichtig ist die klare Trennung:
GOZ = zahnärztliche Leistung
BEB = zahntechnische Leistung
🚧 Typische Fehler im Alltag
❌ Leistungen werden nicht dokumentiert
❌ Individualisierungen werden übersehen
❌ Zusatzleistungen nicht getrennt berechnet
❌ „Das gehört doch dazu“-Denken
✅ So integriert ihr es einfach in eure Routine
- direkt während der Behandlung prüfen
- klare Abläufe im Team definieren
- Leistungen sofort dokumentieren
- regelmäßig sensibilisieren
👉 Kleine Routinen machen den Unterschied.
🔎 Praxis-Quick-Guide
„Darf man das zusätzlich abrechnen?“
➡️ Ja – wenn die Leistung erbracht, medizinisch notwendig und dokumentiert ist
„Gilt das auch bei konfektionierten Löffeln?“
➡️ Ja – wenn sie individualisiert wurden
„Sind zahntechnische Leistungen extra abrechenbar?“
➡️ Ja – über BEB
„Wie oft darf man abrechnen?“
➡️ So oft, wie die Leistung tatsächlich erbracht wurde
🌟 Fazit
Diese drei GOZ-Positionen sind wie kleine Hebel im Praxisalltag.
Unauffällig – aber mit großer Wirkung. 🎴
Wenn ihr sie bewusst nutzt, passiert etwas Entscheidendes:
👉 Eure Abrechnung wird vollständig
👉 Eure Arbeit wird fair abgebildet
👉 Eure Praxis wird wirtschaftlich stabiler
Und das Beste:
Ohne mehr Stress, ohne mehr Termine – einfach durch klare Routinen und geschärften Blick.
Am Ende stimmt nicht nur das Ergebnis für eure Patienten –
sondern auch für eure Praxis. 😄💶
