GOZ 2197, 5170 & 2270: Mit kleinen Routinen mehr Umsatz in der Zahnarztpraxis sichern

🦷 Mehr abrechnen ohne Mehraufwand: Drei GOZ-Positionen, die ihr nicht übersehen solltet

Im Praxisalltag geht es oft Schlag auf Schlag: Behandlungen, Telefonate, Rückfragen und zwischendurch noch die Dokumentation. Am Ende des Tages bleibt manchmal das Gefühl:
„Da wäre eigentlich noch mehr drin gewesen.“ 😅

Und genau hier liegt ein riesiges Potenzial.

Denn oft geht es nicht darum, mehr zu leisten – sondern darum, bereits erbrachte Leistungen vollständig und korrekt abzurechnen.

Mit ein paar klaren Routinen und dem Fokus auf bestimmte GOZ-Positionen könnt ihr genau das erreichen – ohne zusätzlichen Stress im Alltag. 🚀

Heute schauen wir uns drei echte Klassiker an, die häufig übersehen werden: GOZ 2197, 5170 und 2270.

👉 Wichtig vorab:
Neben den zahnärztlichen Leistungen (GOZ) können private zahntechnische Leistungen nach BEB zusätzlich berechnet werden. Es geht also nicht um „mehr abrechnen“, sondern um richtig abrechnen.


🔎 GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung

Wann kommt sie zum Einsatz?

Immer dann, wenn Zahnersatz adhäsiv befestigt wird, zum Beispiel bei:

  • Inlays
  • Teilkronen
  • Kronen
  • Keramikrestaurationen

Warum wird sie so oft vergessen?

Weil sie häufig als „Teil der Versorgung“ angesehen wird – dabei ist sie eine eigenständige Leistung.

Adhäsive Befestigung bedeutet:

  • spezielle Materialien
  • zusätzliche Arbeitsschritte
  • erhöhter Zeitaufwand

👉 Das ist fachlich und wirtschaftlich klar begründet.

Typisches Praxisbeispiel

Ein Keramikinlay wird eingesetzt und adhäsiv befestigt.
Die Hauptleistung wird dokumentiert – die 2197 jedoch oft übersehen.

💡 Routine-Tipp

Direkt beim Einsetzen prüfen:
👉 „Wurde adhäsiv gearbeitet?“
Wenn ja → 2197 ansetzen und dokumentieren


🛠️ GOZ 5170 – Individueller Abformlöffel

Wann ist sie berechnungsfähig?

Immer dann, wenn ein Abformlöffel individuell angepasst oder hergestellt wird.

👉 Und jetzt der entscheidende Punkt:
Auch konfektionierte Löffel, die angepasst werden, fallen darunter!

Warum ist das wichtig?

Weil genau dieser Fall im Alltag häufig übersehen wird.

Individualisierung bedeutet:

  • zusätzlicher Arbeitsaufwand
  • bessere Präzision
  • individuelle Anpassung an die Mundsituation

👉 Und genau das ist abrechnungsfähig.

Typisches Praxisbeispiel

Ein konfektionierter Abdrucklöffel wird:

  • ausgeblockt
  • verlängert
  • angepasst

→ Das erfüllt die Voraussetzungen für GOZ 5170

💡 Merksatz fürs Team

👉 „Sobald ein Löffel individuell angepasst wird → 5170 prüfen“


⏳ GOZ 2270 – Provisorische Krone

Wann kommt sie zum Einsatz?

Immer dann, wenn ein Zahn provisorisch mit einer Krone versorgt wird.

Warum wird sie unterschätzt?

Weil Provisorien oft als „Zwischenschritt“ gesehen werden – dabei sind sie eine vollwertige Leistung.

Sie beinhalten:

  • Materialeinsatz
  • Zeitaufwand
  • funktionelle Sicherstellung

👉 Besonders bei längeren Übergangszeiten absolut relevant.

Typisches Praxisbeispiel

Der Patient wartet auf die definitive Versorgung aus dem Labor.
In der Zwischenzeit wird eine provisorische Krone eingesetzt.

GOZ 2270 ansetzen

💡 Routine-Tipp

👉 Provisorium eingesetzt? → sofort dokumentieren
Damit geht die Leistung in der Abrechnung nicht verloren.


🧾 Wichtiger Zusatz: Zahntechnische Leistungen (BEB)

Bei allen drei Positionen gilt:

👉 Private zahntechnische Leistungen können zusätzlich berechnet werden.

Typische Beispiele:

  • Zahnfarbbestimmung
  • Hochglanzpolitur
  • Lackierung oder Lichthärtung
  • individuelle Anpassungen

👉 Wichtig ist die klare Trennung:
GOZ = zahnärztliche Leistung
BEB = zahntechnische Leistung


🚧 Typische Fehler im Alltag

❌ Leistungen werden nicht dokumentiert
❌ Individualisierungen werden übersehen
❌ Zusatzleistungen nicht getrennt berechnet
❌ „Das gehört doch dazu“-Denken


✅ So integriert ihr es einfach in eure Routine

  • direkt während der Behandlung prüfen
  • klare Abläufe im Team definieren
  • Leistungen sofort dokumentieren
  • regelmäßig sensibilisieren

👉 Kleine Routinen machen den Unterschied.


🔎 Praxis-Quick-Guide

„Darf man das zusätzlich abrechnen?“
➡️ Ja – wenn die Leistung erbracht, medizinisch notwendig und dokumentiert ist

„Gilt das auch bei konfektionierten Löffeln?“
➡️ Ja – wenn sie individualisiert wurden

„Sind zahntechnische Leistungen extra abrechenbar?“
➡️ Ja – über BEB

„Wie oft darf man abrechnen?“
➡️ So oft, wie die Leistung tatsächlich erbracht wurde


🌟 Fazit

Diese drei GOZ-Positionen sind wie kleine Hebel im Praxisalltag.

Unauffällig – aber mit großer Wirkung. 🎴

Wenn ihr sie bewusst nutzt, passiert etwas Entscheidendes:
👉 Eure Abrechnung wird vollständig
👉 Eure Arbeit wird fair abgebildet
👉 Eure Praxis wird wirtschaftlich stabiler

Und das Beste:
Ohne mehr Stress, ohne mehr Termine – einfach durch klare Routinen und geschärften Blick.

Am Ende stimmt nicht nur das Ergebnis für eure Patienten –
sondern auch für eure Praxis. 😄💶


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