
Die Parodontitis-Therapie (PA) gehört längst zum festen Bestandteil des Praxisalltags. Doch gerade bei der Abrechnung der PA-Leistungen lauern zahlreiche Fallstricke. Unklare Vorgaben, strenge Richtlinien und unterschiedliche Auslegungen führen schnell zu Unsicherheiten – und im schlimmsten Fall zu Regressen oder Rückforderungen durch die Krankenkasse. Viele Praxisteams stellen sich dabei dieselben Fragen:
Darf ich diese Leistung abrechnen?
Fehlt mir etwas in der Dokumentation?
Welche Leistungen sind während der PA tabu?
Die gute Nachricht: Mit einer klaren Struktur und dem richtigen Wissen wird die PA-Abrechnung deutlich einfacher und sicherer. In diesem Beitrag geben wir euch einen praxisnahen Überblick, damit ihr souverän und regressfrei abrechnet. Was muss vor Beginn der Parodontitis-Behandlung geklärt sein?
Eine erfolgreiche PA-Abrechnung beginnt vor der ersten Behandlungseinheit. Werden wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen.
1. Genehmigung der Krankenkasse – unverzichtbar
Die Behandlungsplanung muss vor Beginn der PA genehmigt sein. Ohne schriftliche Bewilligung darf keine systematische Parodontitis-Therapie gestartet werden.
Wichtig:
Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Beginnt die Behandlung ohne Bewilligung, droht die vollständige Ablehnung der Abrechnung.
2. Notwendige Extraktionen vor der PA abschließen
Alle geplanten Zahnextraktionen müssen vor der PA durchgeführt werden. Die PA gilt als systematische Therapie – Extraktionen während der laufenden Behandlungsstrecke sind laut Richtlinie nicht vorgesehen und können abrechnungstechnisch problematisch sein.
3. Zahnersatz nur als Übergangslösung
Ein häufiger Konfliktpunkt ist der Wunsch nach schneller definitiver Versorgung.
❌ Nicht erlaubt vor Abschluss der PA:
- festsitzender Zahnersatz
- endgültige prothetische Versorgungen
✅ Erlaubt:
- Interims- bzw. Übergangsversorgungen
Empfehlung: Definitiver Zahnersatz sollte frühestens nach der BEV (Befundevulation) geplant werden.
4. Röntgenologische Dokumentation ist Pflicht
Eine lückenlose Dokumentation schützt eure Praxis bei Rückfragen der Kasse.
Dazu gehören:
- OPG (Panoramaschichtaufnahme) – maximal 12 Monate alt
- Kleinröntgenaufnahme eines Referenzzahns bei BEV und UPT-G, um den Verlauf nachvollziehbar zu dokumentieren
Diese Leistungen sind während der PA-Strecke nicht abrechenbar
Ein häufiger Grund für Beanstandungen sind unzulässig parallel abgerechnete Leistungen. Achtet besonders auf folgende Positionen:
- ❌ Ä1 (Beratung) – während der UPT-Strecke grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei eindeutig themenfremder Beratung
- ❌ ZST – nicht berechnungsfähig während der PA
- ❌ MU – nicht berechnungsfähig während der PA
- ❌ 04 – nicht berechnungsfähig während der PA
Gerade hier kommt es häufig zu Rückforderungen, da diese Positionen im Praxisalltag schnell „nebenbei“ angesetzt werden.
Der PSI-Wert: wichtig, aber richtig einordnen
Der PSI-Wert sorgt immer wieder für Unsicherheit. Muss er aktuell sein? Ist er zwingend erforderlich?
Kurz gesagt:
Ein aktueller PSI ist keine Pflicht, aber ein wichtiger diagnostischer Hinweis.
Darauf solltet ihr achten:
- PSI 3 oder 4: Eine PA-Therapie sollte eingeleitet werden
- PSI älter als ein Jahr: Zulässig – sofern dokumentiert ist, warum jetzt eine PA notwendig ist
- PSI 4 ohne PA, aber mit Zahnersatz: kritisch – hier kann die Krankenkasse Rückfragen stellen
👉 Merke: PSI-Wert, Behandlungsplanung und Abrechnung müssen logisch zusammenpassen. Widersprüche führen schnell zu Prüfungen.
Extra-Tipp für eure Praxis: Sicherheit durch klare Strukturen
Die PA- und UPT-Abrechnung ist anspruchsvoll – aber sie muss kein Risiko sein. Mit klaren Abläufen, sauberer Dokumentation und einem geschulten Team lassen sich Regresse zuverlässig vermeiden.
Unser Angebot für euch:
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Ihr erhaltet:
- eine individuelle Analyse eurer PA-Abrechnung
- konkrete Hinweise zu Optimierungspotenzialen
- mehr Sicherheit und weniger Diskussionen mit den Krankenkassen
➡️ Ergebnis: weniger Stress, mehr Honorar, klare Abläufe im Team.
📩 Tipp:
Was ihr bei der Abrechnung der UPT-Leistungen unbedingt beachten solltet, erfahrt ihr im nächsten Newsletter.
💙 Viel Erfolg bei der Abrechnung
Euer Team von Steffis Zahnland 🦷✨
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