Zahn-zu-Knochen-Verfahren: So rechnet ihr autologen Knochenersatz sicher und korrekt ab

🦷 Aus Zahn wird Knochen

Clever abrechnen statt Potenzial verschenken

Ein Zahn muss entfernt werden – soweit ein klassischer Fall.
Doch immer häufiger geht die Behandlung danach einen innovativen Weg:

👉 Der extrahierte Zahn wird aufbereitet, zerkleinert und als autologes Knochenersatzmaterial wieder eingesetzt.

Das ist:

🌱 nachhaltig
🦷 biologisch sinnvoll
💬 ein starkes Argument im Patientengespräch

Doch während das Verfahren medizinisch überzeugt, sorgt es in der Abrechnung oft für Unsicherheit.

👉 Analoge Berechnung?
👉 Erstattungsprobleme?
👉 Aufklärungspflicht?

Zeit, das Ganze einmal klar und praxisnah zu strukturieren.


🔍 Was passiert beim Zahn-zu-Knochen-Verfahren?

Für eine sichere Dokumentation und Abrechnung ist es wichtig, den Ablauf genau zu kennen:

1️⃣ Extraktion des Zahnes
2️⃣ Mechanische Reinigung (z. B. Entfernen von Füllungsresten)
3️⃣ Trocknung und chemische Aufbereitung
4️⃣ Zerkleinerung im Dentin Grinder
5️⃣ Aufbereitung mit geeigneter Lösung (z. B. PBS)
6️⃣ Einbringen in die Alveole (Socket Preservation)

👉 Ziel ist der Erhalt von Knochen- und Weichgewebevolumen – eine optimale Grundlage für spätere Implantationen oder prothetische Versorgungen.


💶 Abrechnung: Warum analog?

Der entscheidende Punkt:

👉 Diese Leistung ist nicht im Gebührenverzeichnis (GOZ/GOÄ) enthalten.

Deshalb erfolgt die Abrechnung:
➡️ analog nach § 6 Abs. 1 GOZ

Und genau hier entsteht oft Unsicherheit – dabei ist diese Regelung ausdrücklich dafür gedacht, moderne Verfahren abzubilden.


🧾 Was bedeutet das konkret für eure Praxis?

Bei der analogen Berechnung gilt:

✔️ Die Leistung muss medizinisch notwendig sein
✔️ Der tatsächliche Aufwand muss abgebildet werden
✔️ Die Beschreibung muss nachvollziehbar und plausibel sein

👉 Wichtig:
Es geht nicht um einzelne „kleine Leistungen“, sondern um eine medizinisch sinnvolle Gesamtleistung.

Je nach Konzept könnt ihr:

  • eine Gesamtleistung definieren
  • oder sinnvoll strukturierte Teilleistungen ansetzen

👉 Entscheidend ist immer die schlüssige Argumentation.


📝 Dokumentation – euer stärkstes Argument

Wenn es später zu Rückfragen kommt, entscheidet eure Dokumentation.

Deshalb unbedingt festhalten:

✔️ Entfernung von Fremdmaterialien
✔️ mechanische und chemische Aufbereitung
✔️ Zerkleinerung des Zahnes
✔️ Herstellung des autologen Materials
✔️ Einbringung in die Alveole

👉 Je klarer der Ablauf beschrieben ist, desto stärker eure Position gegenüber Kostenträgern.


⚠️ Patientenaufklärung – unbedingt beachten

Gerade bei Privatpatienten ein kritischer Punkt:

✔️ Hinweis auf analoge Berechnung
✔️ mögliche Erstattungsprobleme
✔️ transparente Kostenaufklärung vor Beginn

👉 Bei GKV-Patienten zusätzlich:
Schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn (z. B. gemäß BMV-Z)

👉 Das schützt euch rechtlich – und schafft Vertrauen beim Patienten.


🚧 Typische Fragen aus dem Praxisalltag

„Ist das nicht einfach Knochengewinnung?“
➡️ Nein. Es handelt sich um die Aufbereitung körpereigener Zahnhartsubstanz als Ersatzmaterial.

„Kann man einzelne Schritte separat berechnen?“
➡️ Nur wenn sie nicht Bestandteil der Gesamtleistung sind.
Ziel ist eine klare, medizinisch begründete Struktur.

„Was tun bei Ablehnung durch die PKV?“
➡️ Widerspruch einlegen mit:

  • detaillierter Leistungsbeschreibung
  • Verweis auf § 6 Abs. 1 GOZ
  • sauberer Dokumentation

👉 Dokumentation ist hier der Schlüssel.


🌟 Warum sich das Verfahren für eure Praxis lohnt

🦷 biologisch sinnvoll
🌱 nachhaltig (kein Fremdmaterial)
💬 stark im Patientengespräch
📈 wirtschaftlich bei sauberer Kalkulation
🚀 moderne Positionierung eurer Praxis

👉 Und ganz wichtig:
Innovative Zahnmedizin sollte auch angemessen honoriert werden.


🔎 Praxis-Quick-Guide

Darf das analog berechnet werden?
➡️ Ja – nach § 6 Abs. 1 GOZ

Was ist entscheidend?
➡️ Dokumentation + medizinische Begründung

Aufklärung notwendig?
➡️ Unbedingt – vor Behandlungsbeginn

Was bei Erstattungsproblemen?
➡️ Widerspruch mit sauberer Argumentation


💙 Fazit

Das Zahn-zu-Knochen-Verfahren zeigt, wie modern Zahnmedizin heute ist.

Doch Innovation endet nicht bei der Behandlung –
👉 sie muss sich auch in der Abrechnung widerspiegeln.

Wenn ihr:

  • sauber dokumentiert
  • transparent aufklärt
  • und die analoge Berechnung sicher nutzt

👉 wird aus Unsicherheit echte Routine.

Und aus einer innovativen Behandlung auch eine wirtschaftlich faire Leistung.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert