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Hygienemanagement hilft Ihnen dabei, die Anforderungen an die Vermeidung und Präventation von Krankheiten sowie Infektionen in Ihrer Praxis umzusetzen. Gem. § 1 im Infektionsschutzgesetz ist der Zweck von Hygiene, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“.
Das Herzstück des Hygienemanagements ist der Hygieneplan. Praxisinhaber sind verpflichtet, einen Hygieneplan anzufertigen. Der Hygieneplan muss allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden sowie stets aktuell gehalten werden.
Wenn der Hygieneplan erstellt wurde, muss die Umsetzung eines Hygienekonzeptes etabliert werden. Die durchgeführten Maßnahmen werden stets im Hygieneplan dokumentiert, außerdem wird festgelegt, welche Präparate verwendet werden, wie häufig die Reinigungen vorzunehmen sind und wer dafür zuständig ist.
Ein Muss im Zuge des Hygienemanagements ist die regelmäßige interne Selbstkontrolle. Dies ist wichtig, um ein erfolgreiches, effektives und nachhaltiges Hygienmanagement zu gewährleisten.
Alle genannten Prozesse in einem effizienten Hygienemanagement übernehme ich für Sie:
Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Einzelheiten.